Der Gerichtsbeschluss über die Klage von Kurginjan gegenüber der Süddeutschen Zeitung wird ein Präzedenzfall

Das Troizkij Bezirksgericht in Moskau urteilte, dass die Information von der Süddeutschen Zeitung, die den Führer der Bewegung “Das Wesen der Zeit” Sergej Kurginjan diskreditiert, zu beseitigen sei und eine Widerlegung veröffentlicht werden muss. Das berichtet am 30. Oktober ein Korrespondent der Nachrichtenagentur Rossaprimavera.

Das Urteil erfüllt die Ansprüche von Sergej Kurginjan gegenüber der Süddeutschen Zeitung zum Schutz von Ehre, Würde und geschäftlichem Ruf. Die Publikationen der Süddeutschen Zeitung, welche die Ehre, Würde und den geschäftlichen Ruf von Sergej Kurginjan schädigen, müssen innerhalb eines Monats ab dem Tag des Inkrafttretens der Gerichtsentscheidung vom Internetportal entfernt sein. Zusätzlich muss auch noch eine Widerlegung veröffentlicht werden.

Vertreter des Angeklagten kamen nicht vor Gericht, obwohl das deutsche Büro der Süddeutschen Zeitung und der Leiter des Moskauer Büros der Zeitung ordnungsgemäß über den Tag und Ort der Gerichtsitzung unterrichtet worden waren. Da bei der ersten Sitzung auch die Vertreter des Beklagten nicht erschienen, erließ das Gericht ein Versäumnisurteil.

Der Anwalt des Klägers Valerij Shakhov trat vor Gericht auf und betonte in seiner Rede, dass die auf der Seite der Süddeutschen Zeitung veröffentlichte Aussage nicht nur zynisch und diskreditierend sei,  sondern dem Politologen Sergej Kurginjan in der Führung einer extremistischen Organisation beschuldige, was gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation verstößt.

Nach der Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung betonte der Rechtsanwalt von Kurginjan, dass er sowohl mit der Entscheidung des Gerichts als auch mit dem Präzedenzfall selbst zufrieden sei. Valerij Shakhov sagte, dass die Informationen, welche westlichen Medien veröffentlichen, zunehmend die Ehre und Würde von öffentlichen Persönlichkeiten der Russischen Föderation diskreditieren. Meistens wird es durch soziale Netzwerke beantwortet und im Nachhinein verwandelt es sich in ein Geplänkel. Weiterhin äußerte der Anwalt die Hoffnung, dass dieser Gerichtsprozess gegenüber westlichen Massenmedien, der in Übereinstimmung aller internationalen Standards durchgeführt wurde, bei ähnlichen Fällen mit westlichen Medien ein Vorbild sein wird. Valerij Shakhov bedauerte auch, dass die Vertreter des Angeklagten bei der Gerichtsverhandlung nicht erschienen sind, da er den konkurrierenden Teil seines Berufs sehr schätzt.

Am 18. Oktober 2016 wurde auf der Website der Süddeutschen Zeitung ein Artikel über die Eröffnung eines Denkmals in Russland für Ivan den Schrecklichen mit der Bezeichnung „Russland entdeckt wieder ihre Diktatoren“ veröffentlicht. Der Autor ist Julian Hans – Korrespondent der Süddeutschen Zeitung in Moskau. In diesem Artikel wird Sergej Kurginjan als “Führer der rot-faschistischen Sekte” bezeichnet. Bemerkungswert ist, dass die Vertreter des Beklagten zu beiden Gerichtsitzungen nicht erschienen sind, aber bei der ersten Gerichtssitzung eine Person vor Ort war, welche dem Julian Hans sehr ähnlich aussah. Im Besucherjournal des Gerichts war an dem Tag ein Besucher mit den gleichen Vor- und Nachnamen eingetragen.

Schreibe einen Kommentar